BAFA

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Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind.

(Informationen zur Förderhöhe finden Sie auf der Website der BAFA – Wirtschaftsförderung – Unternehmensberatung – Förderhöhe.)